9. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hartfeld“

 

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a) Änderungs- und Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat des Marktes Aislingen hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hartfeld“ im Süden der Marktgemeinde Aislingen aufzustellen. Die Anlage soll als senkrechte Agri-PV-Anlage realisiert werden.
Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 3 BauGB Rechnung zu tragen, soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.

Der Gemeinderat des Marktes Aislingen hat in der Sitzung vom 16.04.2024 die vom Büro blatter • burger, Gundelfingen, und Landschaftsarchitekt Andreas Görgens, Lauingen, gefertigten Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hartfeld“, jeweils in der Fassung vom 16.04.2024, gebilligt.

Der Geltungsbereich der 9. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 306, 307, 308 und 309, jeweils Gemarkung Baumgarten, und ist aus folgender Planzeichnung ersichtlich:

 

Der Planbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von ca. 11 ha und umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 306, 307, 308 und 309, jeweils Gemarkung Baumgarten, und ist aus folgender Planzeichnung ersichtlich:

 

 

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 auf der Internetseite des Marktes Aislingen (www.aislingen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich liegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zu den Planentwürfen. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim vorzubringen.

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden beim Flächennutzungsplan:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls unter www.aislingen.de eingesehen werden kann und öffentlich ausliegt.

Jürgen Kopriva

Erster Bürgermeister Aislingen, den 30.04.2024

 

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