Sitzung des Marktgemeinderates Aislingen

Am 16. November 2021 fand die 11. Sitzung des Marktgemeinderates im Jahr 2021 mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Bedarfsmitteilung der Städtebauförderung für die Jahre

2022 – 2025

Herr Wild von „die Städtebau“ stellte anhand einer Power Point Präsentation den Ratsmitgliedern die Möglichkeiten der Ortskernsanierung dar.

Grundsätze der Städtebauförderung sind der Ausgleich der unterschiedlichen Lebensvoraussetzungen in den Gemeinden und Beseitigung von städtebaulichen Mängeln in Sanierungsgebieten. Leerstände im bebauten Bereich sollen hiermit verhindert werden.

Die Wiederaufnahme in die Städtebauförderung erfolgte im Jahr 2017 und konnte im Jahr 2020 mit der Festlegung durch förmlichen Satzungsbeschluss starten.

Im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms kann der Markt Aislingen im eigenen Interesse festlegen, ob ein privater Investor Zuschüsse erhält. Es wird empfohlen ein Gestaltungshandbuch mit Richtlinien zu erstellen um den ortsbild-

erhaltenden Charakter festzulegen. In diesem Zusammenhang wurden zwei Beispiele von Gestaltungshandbüchern präsentiert.

Das kommunale Förderprogramm richtet sich an private Bauherren.


Maßnahmen die rein dem Gebäudeunterhalt dienen sind nicht förderfähig.

Das Jahresprogramm wird von der Regierung von Schwaben bewilligt. Dann erfolgt eine Einzelfallentscheidung nach Vorlage des Förderantrages anhand der Maßnahmenbeschreibung durch die Gemeinde.

Der Fördersatz beträgt in der Regel 10 % in begründeten Ausnahmefällen können bis zu 25 % gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eigenleistungen können mit 12,50 €/Stunde berücksichtigt werden. Die Eigenleistung darf nur eine untergeordnete Rolle spielen und muss in einem nachvollziehbaren Bautagebuch festgehalten werden.

Vor Beginn der Maßnahme ist zwingend ein Antrag zu stellen. Erst nach Beschussfassung und Bewilligung darf mit der Maßnahme begonnen werden.

Bei den Kleinmaßnahmen sind die Formvorgaben der Antragstellung gering. Zwingend ist eine Fotodokumentation zu erstellen.

Um die Sonderabschreibungen erhalten zu können muss zwingend vor Maßnahmenbeginn ein Vertrag mit der Gemeinde geschlossen werden.

Mit der Bescheinigung der Sonderabschreibung können die Herstellungskosten zu 100 % über insgesamt 12 Jahre abgeschrieben werden. Bauherren wird empfohlen die steuerrechtlichen Hintergründe mit einem Steuerberater zu klären. Eine beratende Funktion kann die Gemeinde aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen.

Weiter wurden die Ansätze für die Bedarfsmitteilung an die Regierung von Schwaben festgesetzt, die für die Jahre 2022-2025 angesetzt werden.

Bauvorhaben

Die Gemeinde erteilte Ihr Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Buchenweg auf Fl.Nr. 55/1, Gemarkung Baumgarten.

Informationen

Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Kopriva, informierte den Gemeinderat über die Besichtigung des Gemeindewaldes zusammen mit Beauftragten des Schützenvereins Aislingen. In diesem Zusammenhang wurde ein Besichtigungsprotokoll für den Bereich des Bogenparcours angefertigt.

Die Schützen haben den Bogenparcours vorbildlich nach dem ersten Jahr hinterlassen. Beschwerden sind keine bekannt geworden; im Gegenteil wurde so das Durchfahren des Waldes mit Motorrädern, Quads, Traktoren und Autos unterbunden.

Die Ratsmitglieder wurden über die Aufstellung der Geschwindigkeitsmesstafel am Ortseingang unterrichtet. Dies wird nun von Gemeinderat Christian Högel ehrenamtlich übernommen. Diese Tafel betreute Herr Thomas Wecker seit der Anschaffung. Hierfür wurde an beide Dank ausgesprochen.

Im Nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde eine Messungsanerkennung und Auflassung für ein Grundstück in Aislingen genehmigt.

In Verbindung des Kommunalen Förderprogramms stimmten die Ratsmitglieder über einen vorgestellten Antrag auf Förderung einer Sanierungsmaßnahme ab.

Informationen in finanzieller Hinsicht zur Kinderkrippe Glött-Aislingen erhielt der Gemeinderat von Frau Bihler, Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim.

Zum Abschluss teilte Herr Bürgermeister Kopriva den Mitgliedern des Gemeinderates mit, dass inzwischen die Malerarbeiten an der Leichenhalle abgeschlossen sind und hierfür die Rechnung vorliegt.

Ihr

Jürgen Kopriva

Erster Bürgermeister

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