Sitzung des Marktgemeinderates Aislingen

Am 23. März 2021 fand die 3. Sitzung des Marktgemeinderates mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:

Vorstellung eines Nutzungskonzeptes für barrierefreies Wohnen im „Schlössle“

Frau Ausfelder vom Architekturbüro eap aus München stellte das Büro, sowie ausgewählte Projekte aus dem bisherigen Wirken des Architekturbüros vor. Anschließend ging Frau Thomsen von der Fa. eap auf die vorhandene Bausubstanz ein und erläuterte die Grundstücksituation, sowie die Entwicklungsmöglichkeiten des Gebäudes. Ein möglicher Zuschuss würde 30 % der Kosten, bis 2.250,00 Euro/m² aus dem empfohlenen kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm betragen. Allerdings wären die Voraussetzungen hierfür, dass Mietraum geschaffen wird und die Gemeinde Eigentümer des Grundstücks bleibt.

Im Anschluss stellte das Architekturbüro verschiedene Varianten zur Nutzung des „Schlössle“ vor.

Die Variante 1 sieht Ein- bzw. Zweizimmerwohnen auf einer Wohnfläche von ca. 500 m² Wohnfläche vor. Dabei würden im sanierten Bereich zwischen 9 und 12 Wohneinheiten entstehen.

Bei der Variante 2 würde das Hauptgebäude erhalten bleiben, jedoch einen Abriss des Anbaus und einen Teilneubau beinhalten. Entstehen würden bei dieser Variante ca. 14 – 16 Wohneinheiten auf 750 m² Gesamtwohnfläche.

Einen Komplettabriss und –neubau (in den bisherigen Dimensionen) mit Laubengang im Westen würde die dritte Variante vorsehen. Dabei würden ca. 8 Wohneinheiten auf insgesamt 449 m² entstehen.

Variante 4 wäre ein Erweiterungsneubau auf dem benachbarten Grundstück, wodurch ca. 8 Wohneinheiten auf 390 m² Wohnfläche entstehen würden.

Bei der letzen Variante wäre ein Komplettabriss und –neubau (in umfangreicher Bauweise) unter Einbeziehung des Nachbargrundstücks geplant. Hier könnten dann ca. 12 – 14 Wohneinheiten entstehen. Für die Variante 5 gibt es bisher noch keine Wohnflächen- und Kostenberechnung.

Je nach Variante sind Kosten von 2 – 3 Mio. Euro veranschlagt.

Im Anschluss wurde auf alternative Förderprogramme, sowie auf die jeweiligen Voraussetzungen dafür eingegangen. Abschließend wurden die Fragen der Ratsmitglieder beantwortet.

Der Gemeinderat beabsichtigt als weiteres Vorgehen vergleichbare Projekte in der näheren Umgebung zu besichtigen und die Fördermöglichkeiten abzuwägen. Danach sollte in einem Gespräch mit der Regierung von Schwaben die Alternativenauswahl erfolgen.

Baugesuche

Der Gemeinde stimmte zu, den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Pfarrer-Schill-Straße in Aislingen im Wege der Genehmigungsfreistellung zu behandeln.

Zusätzlich wurden in die Tagesordnung folgende Beratungspunkte aufgenommen:

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in der Hochstraße, Gemarkung Aislingen
  • Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung in der Hochstraße, Gemarkung Aislingen

Beiden Bauvorhaben erteilt die Gemeinde ihr Einvernehmen.

Informationen

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde, mit Zustimmung aller anwesenden Ratsmitglieder, folgender Punkt in die Tagesordnung aufgenommen:

Der Gemeinderat wurde über die Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages und die Rahmenvereinbarungen zu den anstehenden Ausschreibungen für die Stromlieferungen 2023 – 2025 informiert. Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen, weiterhin die Dienstleistungen der Fa. KUBUS GmbH in Anspruch zu nehmen, da bereits ein Dienstleistungsvertrag derselben über die Strombündelausschreibung vorliegt. Im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 – 2025 soll „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft werden.

Herr Bürgermeister Kopriva informierte die Ratsmitglieder über die schriftliche Benachrichtigung der Hundebesitzer der Gemeinde Aislingen. Diese wurden auf Ihre Pflichten zur Beseitigung des Hundekots hingewiesen.

Weiters informierte  der Erste Bürgermeister den Gemeinderat über den Sachstand des Glasfaserausbaus im Gemeindegebiet.

Abschließend gab der Vorsitzende zwei Termine für ein Seminar des Gemeinderates bekannt.

Im Nichtöffentlichen Sitzungsteil informierte Herr Bürgermeister Kopriva die Ratsmitglieder über einen eingegangen Pachtwunsch. Abschließend wurde über Notariatsurkunden beraten und abgestimmt. Hierbei wurde Grunderwerb getätigt.

Ihr Jürgen Kopriva

Erster Bürgermeister

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