Pflichten der Anlieger/Eigentümer
Im Vergleich zu den Vorjahren haben wir in diesem Jahr wieder einen schneereicheren Winter. Dies bedeutet auch für die Grundstückseigentümer bzw. Einwohner einen höheren Aufwand für die Verkehrssicherungspflicht auf bzw. vor dem bewohnten Grundstück.
Aufgrund zahlreicher Nachfragen weisen wir auf folgende für Sie besonders wichtige Punkte der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter hin:
- Die vorhandenen Gehwege sind zu räumen und eisfrei zu halten.
- Ist kein Gehweg vorhanden, dann ist eine 1,0 m breite Gehbahn am Fahrbahnrand zu räumen und eisfrei zu halten.
- Der Schnee ist so an die Kante des Gehwegs bzw. der Gehbahn zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet ist.
- Sollte diese Fläche nicht ausreichen darf der Schnee nicht auf die Straße geräumt werden, sondern ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
- Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
- Vorder- und Hinterlieger sind beide für das Räumen und Streuen verantwortlich.
- An Werktagen müssen die Gehwege und Gehbahnen ab 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr.
- Die Winterdienstmaßnahmen müssen an allen Tagen bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, wie es erforderlich ist; ggf. müssen andere Personen bzw. Servicefirmen beauftragt werden, wenn man dieser Pflicht nicht selbst nachkommen kann.
- Bei Tauwetter sind Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen.
- Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen an, so gelten diese Verpflichtungen für jede Straße.
Bitte beachten Sie diese gemeindlichen Regelungen und führen die Winterdienstmaßnahmen ordnungsgemäß und gewissenhaft aus.
Über diese Regelungen hinaus weisen wir auf geltende Rechtsprechungen hin, die besagen, dass auch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die privaten Zugänge zur Haustüre, Briefkästen und Zeitungrollen geräumt und sicher zur Verfügung stehen müssen.
Ein Unfall ist leider schnell passiert und mit der Einhaltung dieser Regel schützen Sie Ihre Mitbürger vor Unfällen und sich selbst vor Schadensansprüchen.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken.
Ihr
Jürgen Kopriva
Erster Bürgermeister
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Ihr
Jürgen Kopriva
Erster Bürgermeister