Am 08. Februar 2022 fand die 2. Sitzung des Marktgemeinderates im Jahr 2022 mit folgenden Tagesordnungspunkten statt:
Beschlussfassung über das weitere Vorgehen beim Bayerischen Gigabitverfahren
Auswahlverfahren und Kriterien
Im Rat wurde das Verfahren für das bayerische Gigabitverfahren von der Breitbandberatung Bayern vorgestellt.
Für den Glasfaserausbau aller verbleibenden Hausanschlüsse im Gemeindegebiet werden die Kosten auf ca. 2.900.000 Euro geschätzt. Der Eigenanteil der Gemeinde an der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 10 % der Kosten.
Nachdem die gestellten Fragen des Gemeinderates beantwortet wurden, wurde nach eingehender Beratung folgender Beschluss gefasst:
Es werden alle drei verbliebenen unterversorgten Erschließungsgebiete in einem Los ausgeschrieben, so dass alle Hausanschlüsse in Aislingen mit Glasfaser angeschlossen sind. Die Erschließung wird einen Ausbau bis ins Gebäude vorsehen. Als Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke werden 2,5 Mio. festgesetzt. Sollten sich alle wertbaren Wirtschaftlichkeitslücken über dieser Summe bewegen, behält sich der Gemeinderat vor, das Verfahren ohne Vergabe zu beenden. Als Kriterium für die Auswertung wird nur die Wirtschaftlichkeitslücke betrachtet. Es wird eine Sicherheitsleistung wie bei Bauvorhaben in Höhe von 5% der Bausumme festgelegt. Der Ausbau soll in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Glött und Holzheim erfolgen.
Da die Gesamtkalkulation über der Obergrenze des EU-Schwellenwerts von 5,35 Mio. EUR liegt, muss eine EU-weite 2-stufige Ausschreibung erfolgen. Sollte die Auswertung der Angebote ergeben, dass die Vergabe auf Basis des Gesamt-Angebotes erfolgen muss, ist es notwendig festzulegen, welche Aufteilung zu erfolgen hat. Hier soll der Prozentsatz bezogen auf die einzelnen Gemeindelose im Verhältnis zur Gesamtausschreibung als Aufteilungsmaßstab herangezogen werden.
Bebauungsplan „Südblick“ in Baumgarten
Beratung über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Bedenken und Anregungen sowie Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat wurde über die Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange informiert, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangen waren.
Nach abschließender Behandlung der Anregungen stellte die Gemeinde die Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes „Südblick“ in Baumgarten durch Beschluss fest (Feststellungsbeschluss).
Der Bebauungsplan „Südblick“ in Baumgarten wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss).
Die Satzung wird in einem folgenden Amtsblatt veröffentlicht.
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Die Ratsmitglieder beschlossen den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung. Die Satzung tritt am 01. März 2022 in Kraft.
Die Steuer beträgt ab dem Jahr 2022
- für jeden Hund 40,00 Euro
- für jeden Kampfhund 250,00 Euro.
Die Satzung wird in einem folgenden Amtsblatt veröffentlicht.
Informationen und Anfragen
Herr Bürgermeister Kopriva informierte den Gemeinderat über die Themen, welche in den nächsten Sitzungen geplant sind. Neben Recycling und Einbeziehungssatzung ist auch die Beschlussfassung über die künftige Ausrichtung der Kinderkrippe vorgesehen.
Im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde eine Spende genehmigt.
Über einen eingegangenen Zuschussantrag des Schützenvereins wurde eine positive Entscheidung getroffen und die Bezuschussung beschlossen.
Abschließend wurden Grundstücksangelegenheiten behandelt.
Ihr
Jürgen Kopriva
Erster Bürgermeister