Bauleitplanverfahren Recyclingpark Aislingen

Bauleitplanung des Marktes Aislingen

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Rohstoff- und Recyclingpark Aislingen“ in der Gemarkung Aislingen

Der Gemeinderat Aislingen hat in der Sitzung vom 07.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Rohstoff- und Recyclingpark Aislingen“ in der Gemarkung Aislingen gebilligt.

Mit der Bauleitplanung soll dem landesplanerischen Grundsatz zum sparsamen Umgang des Schutzgutes Boden und Fläche Rechnung getragen werden, indem die bestehende Kiesaufbereitung neu geordnet und die Anlagentechnik modernisiert werden soll. Darüber hinaus soll die Maschinen- und Anlagentechnik der Kiesaufbereitung auch für das Recycling von Baurestmassen genutzt und so besser ausgelastet werden sowie die Rohstoffressource Kies am Standort Aislingen geschont werden.

Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Rohstoff- und Recyclingpark Aislingen“ ist im beiliegenden Lageplan durch eine schwarz durchbrochene Linie dargestellt. Er umfasst die Flurstücke mit der Fl.Nr. 515*, 517, 528, 529 und 530 (*Teilfläche) der Gemarkung Aislingen und hat eine Größe von ca. 12,8 ha. Der Geltungsbereich liegt westlich der Kreisstraße DLG 11, ca. 1.600m nordwestlich von Aislingen. Das Plangebiet grenzt direkt im Osten, Süden und Westen an bestehende, bzw. bereits ausgekieste Abbauflächen an und ist auch von weiteren bereits abgebauten Flächen umgeben. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an. Das Plangebiet wird wie bisher über die Kreisstraße DLG 11 (Aislinger Straße) und einem öffentlichen ausgebauten Feldweg erschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Rohstoff- und Recyclingpark Aislingen“ in der Gemarkung Aislingenund die Begründung liegen

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10,

vom 26. Mai 2022 bis einschließlich 07. Juli 2023

während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Aislingen (www.aislingen.de) abgerufen werden. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

Es liegen umweltrelevante Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu den nachfolgenden Themenbereichen vor:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
MenschSchalltechnische UntersuchungHinweis auf erforderliche Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Tiere und PflanzenArtenschutzfachliche BewertungHinweis auf Amphibien und Reptilien (Zauneidechse) sowie auf gehölzbrütende Vogelarten Naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
BodenHinweise zum Bodenschutz und Umgang mit geogenen Bodenbelastungen
WasserHydrogeologisches GutachtenKonzept zur OberflächenwasserbewirtschaftungHinweis zur Niederschlagswasserversickerung
LuftHinweis auf Staubimmissionen bzw. -emissionen
KlimaZahlen zur lokalen Klimaentwicklung
LandschaftLandschaftsbildanalyse
Kultur- und sonstige SachgüterHinweise auf Bodendenkmale (Vorgeschichtliche Grabhügel)
Nutzung erneuerbare Energien / EnergieeinsparungHinweis auf Klimaschutzgesetz
  
WechselwirkungenHinweis auf Darstellung im Umweltbericht
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Aislingen,

Jürgen Kopriva

Erster Bürgermeister

Bauleitplanung des Marktes Aislingen

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Nasskiesabbaus der Gemeinde Aislingen

Der Gemeinderat Aislingen hat in der Sitzung vom 07.03.2023 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Aislingengebilligt.

Mit der Bauleitplanung soll dem landesplanerischen Grundsatz zum sparsamen Umgang des Schutzgutes Boden und Fläche Rechnung getragen werden, indem die bestehende Kiesaufbereitung neu geordnet und die Anlagentechnik modernisiert werden soll. Darüber hinaus soll die Maschinen- und Anlagentechnik der Kiesaufbereitung auch für das Recycling von Baurestmassen genutzt und so besser ausgelastet werden sowie die Rohstoffressource Kies am Standort Aislingen geschont werden.

Der räumliche Geltungsbereich für die 8. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Nasskiesabbaus der Gemeinde Aislingen ist im beiliegenden Lageplan durch eine schwarz durchbrochene Linie dargestellt. Er umfasst die Flurstücke mit der Fl.Nr. 515*, 517, 528, 529 und 530 (*Teilfläche) der Gemarkung Aislingen und hat eine Größe von ca. 12,8 ha.

Der Änderungsbereich liegt westlich der Kreisstraße DLG 11, ca. 1.600m nordwestlich von Aislingen. Das Plangebiet grenzt direkt im Osten, Süden und Westen an bestehende, bzw. bereits ausgekieste Abbauflächen an und ist auch von weiteren bereits abgebauten Flächen umgeben. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an. Das Plangebiet wird wie bisher über die Kreisstraße DLG 11 (Aislinger Straße) und einem öffentlichen ausgebauten Feldweg erschlossen.

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Nasskiesabbaus der Gemeinde Aislingen und die Begründung liegen

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10,

vom 26. Mai 2022 bis einschließlich 07. Juli 2023

während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich aus. Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Aislingen (www.aislingen.de) abgerufen werden. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

Es liegen umweltrelevante Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu den nachfolgenden Themenbereichen vor:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
MenschSchalltechnische UntersuchungHinweis auf erforderliche Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
Tiere und PflanzenArtenschutzfachliche BewertungHinweis auf Amphibien und Reptilien (Zauneidechse) sowie auf gehölzbrütende Vogelarten Naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
BodenHinweise zum Bodenschutz und Umgang mit geogenen Bodenbelastungen
WasserHydrogeologisches GutachtenKonzept zur OberflächenwasserbewirtschaftungHinweis zur Niederschlagswasserversickerung und wild abfließendes Wasser im Plangebiet
LuftHinweis auf Staubimmissionen bzw. -emissionen
KlimaZahlen zur lokalen Klimaentwicklung
LandschaftLandschaftsbildanalyse
Kultur- und sonstige SachgüterHinweise auf Bodendenkmale (Vorgeschichtliche Grabhügel)
Nutzung erneuerbare Energien / EnergieeinsparungHinweis auf Klimaschutzgesetz
  
WechselwirkungenHinweis auf Darstellung im Umweltbericht
Datenschutz: Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen
ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat,
aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Aislingen,

Jürgen Kopriva

Erster Bürgermeister 

Unterlagen zur 8. Flächennutzungsplanänderung des Marktes Aislingen:

Klicken Sie hier um den Umweltbericht ein zusehen

Klicken Sie hier für die Begründung des Vorhabens.

Klicken Sie hier für die Planzeichnung.

Klicken Sie hier für das Formblatt.

Klicken Sie hier für die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden, Verbände und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Klicken Sie hier für die Liste der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Unterlagen zum Bebauungsplan „Rohstoff- und Recyclingpark Aislingen“:

Klicken Sie hier für den BP Recyclingpark Satzung-Begründung.

Klicken Sie hier für den zeichnerischen Teil.

Klicken Sie hier für den BP Umweltbericht.

Klicken Sie hier für das Schallschutzgutachten.

Klicken Sie hier für das Formblatt.

Klicken Sie hier für das Entwässerungskonzept.

Klicken Sie hier für die Liste der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Klicken Sie hier für die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden, Verbände und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB.

Skip to content