Bauleitplanung des Marktes Aislingen

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans „Südblick“ in Baumgarten und den Entwurf des Bebauungsplans „Südblick“ in Baumgarten im Parallelverfahren

Der Gemeinderat des Marktes Aislingen hat in der Sitzung am 14.09.2021 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans „Südblick“ in Baumgarten und den Entwurf des Bebauungsplans „Südblick“ in Baumgarten im Parallelverfahrengebilligt.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 221, 58, 8, sowie Teilflächen der Fl.-Nr. 4, 5, und 220 alle Gemarkung Baumgarten.

Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans „Südblick“ in Baumgarten und der Entwurf des Bebauungsplans „Südblick“ in Baumgarten im Parallelverfahrenund die Begründung liegen

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10

in der Zeit vom 20. Oktober 2021 bis einschließlich 22. November 2021

während der allgemeinen Geschäftszeiten aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht des Planungsbüros Sing vom 16.07.2021
  • Landratsamt Dillingen – FB Immissionsschutz vom 21.02.2020 zum Thema Geruchsimmissionen
  • Bayerischer Bauernverband  vom 11.02.2020 zum Thema Lärm, Geruchs- und Staubeinwirkungen
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten vom 13.02.2020 zum Thema Immissionen
  • Landratsamt Dillingen – FB Natur- u. Landschaftsschutz, Landesplanung, Raumordnung vom 21.02.2021 zum Thema Eingrünung
  • Landratsamt Dillingen – FB Wasserrecht vom 27.01.2020 zum Thema Niederschlagswasserbeseitigung
  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 10.02.2020 zum Thema Grundwasser und Bodenschutz

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen lieben ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.aislingen.de veröffentlicht.


Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbeshelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3BauGB).

Aislingen, 11.10.2021

                                               (S)

Jürgen Kopriva

Erster Bürgermeister 

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