Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Gemeinderat des Marktes Aislingen hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen am Feldle Ost“ gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 232, 232|1 und 232|2, jeweils Gemarkung Aislingen, und ist aus folgendem (nicht maßstäblichen) Lageplan ersichtlich:

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 21.11.2025 bis einschließlich 22.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Aislingen (www.aislingen.de) eingesehen werden.
Zusätzlich liegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Für den Bauleitplan sind folgende wesentlichen umweltrelevanten Informationen verfügbar, die im selben Zeitraum eingesehen werden können:
- Umweltbericht, als Anlage zur Begründung
- Landratsamt Dillingen, Untere Naturschutzbehörde (Stellungnahme vom 08.08.2025):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum naturschutzrechtlichen Ausgleich und zu Einfriedungen. - Landratsamt Dillingen, Bodenschutz und Altlasten (Stellungnahme vom 12.08.2025):
Die Stellungnahme enthält insbesondere den Hinweis, dass keine Altlasten bekannt sind. - Landratsamt Dillingen, Immissionsschutz (Stellungnahme vom 21.08.2025):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Schallschutz aus dem benachbarten Gewerbegebiet sowie zu landwirtschaftlichen Betreiben im Umfeld. - Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (Stellungnahme vom 12.08.2025):
Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zu Starkregengefahren, zu Grund- und Hochwasser sowie zum Umgang mit Niederschlägen.
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zu den Planentwürfen. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim vorzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls unter www.aislingen.de eingesehen werden kann und öffentlich ausliegt.
Aislingen, 13.11.2025
Jürgen Kopriva
Erster Bürgermeister