Bebauungsplan „Wohnen am Feldle Ost“, 2. Auslegung

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) Der Gemeinderat des Marktes Aislingen hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen am Feldle Ost“ gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 232, 232|1 und 232|2, jeweils Gemarkung Aislingen, und ist aus folgendem (nicht maßstäblichen) Lageplan ersichtlich: Zur […]