Bebauungsplan „Wohnen am Feldle Ost“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat des Marktes Aislingen hat in seiner Sitzung am 22.07.2025 den Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen am Feldle Ost“ gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 232, 232|1 und 232|2, jeweils Gemarkung Aislingen, und ist aus folgendem (nicht maßstäblichen) Lageplan ersichtlich:

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 11.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Aislingen (www.aislingen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich liegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zu den Planentwürfen. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim vorzubringen.

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls unter www.aislingen.de eingesehen werden kann und öffentlich ausliegt.

Aislingen, den 28.07.2025

Jürgen Kopriva

Erster Bürgermeister

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