9. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hartfeld“

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat des Marktes Aislingen hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hartfeld“ im Süden der Marktgemeinde Aislingen aufzustellen. Die Anlage soll als senkrechte Agri-PV-Anlage realisiert werden.
Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 3 BauGB Rechnung zu tragen, soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden.

Der Gemeinderat des Marktes Aislingen hat in der Sitzung vom 24.09.2024 die vom Büro blatter • burger, Gundelfingen, und Landschaftsarchitekt Andreas Görgens, Lauingen, gefertigten Entwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hartfeld“, jeweils in der Fassung vom 16.04.2024,, geändert am 24.09.2024, gebilligt.
Der Geltungsbereich der 9. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 306, 307, 308 und 309, jeweils Gemarkung Baumgarten, und ist aus folgender Planzeichnung ersichtlich:

Der Planbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von ca. 11 ha und umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 306, 307, 308 und 309, jeweils Gemarkung Baumgarten, und ist aus folgender Planzeichnung ersichtlich:

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Planentwurf in der Zeit vom 09.10.2024 bis einschließlich 11.11.2024 auf der Internetseite des Marktes Aislingen (www.aislingen.de) eingesehen werden.

Zusätzlich liegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Zimmer 10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Für die Bauleitpläne sind folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar, die im selben Zeitraum eingesehen werden können:

  • Umweltbericht und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), als Anlagen zur Begründung
  • Landratsamt Dillingen, Bodenschutz und Altlasten (Stellungnahme vom 17.05.2024):
    Die Stellungnahme enthält insbesondere den Hinweis, dass keine Altlasten bekannt sind.
  • Landratsamt Dillingen, Immissionsschutz (Stellungnahme vom 23.05.2024):
    Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Schall- und Blendschutz.
  • Landratsamt Dillingen, Untere Naturschutzbehörde (Stellungnahme vom 13.05.2024):
    Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Landschaftsbild sowie zum Artenschutz.
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
    Nördlingen-Wertingen (Stellungnahme vom 13.05.2024):
    Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Immissionsschutz, zu Eingrünungen sowie zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.
  • Landesbund für Vogel und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV), Memmingen (Stellungnahme vom 28.05.2024):
    Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie zum Schutz vor Vogelschlag.
  • Staatliches Bauamt, Krumbach (Stellungnahme vom 13.06.2024):
    Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zum Schall- und Blendschutz.

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung zu den Planentwürfen. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim vorzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden beim Flächennutzungsplan:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m.§ 3 BauGB und dem BayDSG.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls unter www.aislingen.de eingesehen werden kann und öffentlich ausliegt.

Jürgen Kopriva

Erster Bürgermeister

Aislingen, den 30.09.2024

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